Zahnregulierungen, Kieferorthopädie

 
 

" Ein attraktives Lächeln mit geraden Zähnen macht sympatisch und zieht an!"

 
Aber nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus medizinischen Aspekten ist eine richtige Zahnstellung wertvoll. So kann eine korrekte Zahnstellung und Kieferrelation die physiologische Funktion des Kauorgans, den Zahnhalteapperat und die Kiefergelenke sicherstellen. Folglich können weniger Abnutzungserscheinungen an Zähnen, Kiefergelenkserkrankungen durch Fehlbelastung (craniomandibuläre Dysfunktionen) und Karies deutlich reduziert werden.
 

Kinder und Jugendliche

Die psychische Belastung bei Zahn - und Kieferfehlbildungen kann bei Kindern und Jugendlichen manchmal sehr groß werden und sollte nicht unterschätzt werden.   Davon abgesehen trägt eine korrekte Bissituation einer guten Kau- Sprech- und Lachsituation bei. Zudem können gerade stehende Zähne besser gereinigt werden und haben folglich ein geringeres Kariesrisiko.
 

Braucht mein Kind eine Regulierung und ab wann ist dies sinnvoll?

In einem ersten Beratungsgespräch kann zunächst der Schweregrad der Fehlstellung eingeschätzt und untersucht werden. Hier wird auch bereits entschieden, ob eine Behandlung bereits sinnvoll ist. Da für ein optimales Ergebnis nicht nur Zahnfehlstellungen sondern auch manchmal Kieferfehlstellungen korrigiert werden müssen, ist es sinnvoll noch vor dem entscheidenden Wachstumsschub mit der Behandlung zu beginnen. So kann der natürliche Wachstum im Kieferbereich mit speziellen Apperaturen gefördert oder gehemmt werden. Die Behandlungsdauer kann somit deutlich verkürzt und ein ästhetisch schönen Ergebnis erzielt werden.
 

Vorgehensweise

In einem Beratungsgespräch werden zunächst die Wünsche und ihr Anliegen besprochen. Zudem kann eine erste Einschätzung der notwendigen Behandlung, sowie dem richtigen Zeitpunkt des Behandlungbeginn herausgefunden werden. Für die weitere genaue Behandlungsplanung werden Planungsmodelle, spezielle Röntgenaufnahmen und Profilanalysen benötigt. Dieses Ergebnis und die geplante Therapie sowie die Kosten werden in einem weiteren Beratungstermin ausführlich mit Ihnen besprochen. Hier erfahren sie auch, ob die Fehlstellung in die Behandlung der Gratis-Zahnspange hineinfällt. Alle weiteren notwendigen Termine werden genau mit Ihnen besprochen.
 
 

Was ist mit der Kassen-Zahnspange?

Ob ihr Kind in die Gruppe der Kassenzahnspange fällt, wird in dem Beratungsgespräch mitgeteilt. Sollte dies der Fall sein, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, siehe unten.
Bei Kindern und Jugendlichen, die aufgrund einer geringeren Fehlstellung nicht in die Gruppe der Kassen-Zahnspange fallen, bieten wir die Zahnspange regulär an. Ob ein Zuschuß geleistet wird, wird individuell von der zuständigen Krankenkassen entschieden.
Spezielle Zusatzleistungen werden mit Ihnen besprochen und gesondert verrechnet.
 
 

 

Erwachsene

 

"Für ein schönes Lächeln ist es nie zuspät!"

 
Zahnspangen für Erwachsene sind heute genauso selbstverständlich wie für Kinder und Jugendliche. Oft ist der Behandlungsgrund der Wunsch nach einem schönen Erscheinungsbild. In Untersuchungen wurde herausgefunden, dass der Ersteindruck hauptsächlich von den Augen und der Mundpartie und somit auch den Zähnen abhängt. So vermitteln gerade stehende Zähne Schönheit, Vitalität und Sympathie. Ein weiterer Grund für kieferorthopädische Behandlungen sind funktionelle Störungen. Durch die richtige Zahnstellung werden Zähne, Kiefergelenke, Zahnhalteapperat einschließlich der Muskulatur richtig belastet und Fehlfunktionen können behoben werden. In der Erwachsenenbehandlung kann mit weniger sichtbaren Brackets, den Keramikbrackets oder Brackets, die innenliegend und somit kaum sichtbar sind gearbeitet werden.
Eine weitere kaum sichtbare Behandlung erfolgt mit einer durchsichtigen Schienentherapie. 
Die für Sie ideale Behandlungsmethode wird in dem Beratungsgespräch mit Ihnen entschieden. Wir beraten Sie gerne!
 
 
 

Kosten

Die genauen Kosten der Behandlung hängen von Art und Dauer der Behandlung ab.
Wir haben uns mit der Preisgestaltung an der autonomen Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer angepasst und liegen sogar in einigen Bereichen darunter. Man kann sowohl für herausnehmbare, als auch für festsitzende Zahnspangen Zuschüsse von der Krankenkasse beantragen. Über alle Möglichkeiten informieren wir sie gerne in einem persöhnlichen Gespräch.
Seit 1. Juli 2015 gibt es in Österreich die Kassenzahnspange. Für Kinder und Jugendliche unter dem 18.Lebensjahr mit gravierenden Zahnfehlstellungen der Kategorie IOTN 4 und 5 übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. 
 
Die Erstberarung kann über die Kasse abgerechnet werden.
Planungskosten: Kinder 280€ (keine Kassenspange), Erwachsener 360€ 
Dies beinhaltet: Röntgenbilder zur Analyse (FRS,OPG),  Modelle (Gips und 3D mit optischen Scan),  spezielle KFO-Anamnese, klinische Untersuchung. Behandlungsplanung, Therapievorschlag und Ziele der Behandlung. 
Hier erfolgt auch  die Festlegung des IOTNs. (Maß der Zahnfehlstellung und Grundlage der Kassenspange)
Bei IOTN 4 und 5 und Patienten unter dem 18. Lebensjahr erfolgt die Behandlung mit der Kassenzahnspange, und Planungskosten fallen weg.